Es erwarten Euch TOP Speaker zu Karriere-Themen und Persönlichkeitsentwicklung am Donnerstag den 29. September und Freitag den 30. September „powered by Learn4Life & Uniqa” im Hollywood Megaplex.
Die Vorträge werden von 8:30 bis 14:00 in einem Zeitfenster von 2,5 Stunden angeboten.
Unterstützt durch:

Melden Sie hier Ihre Klassen/Schüler zu den Vorträgen beim „GROW Lehrlingsfestival“ an:
TICKETS SIND KOSTENLOS!
Aus Sicherheitsgründen können Sie in einem Bestellvorgang max.10 Tickets buchen. Wenn Sie mehr als 10 Tickets für Ihre Klasse möchten, ersuchen wir um mehrfache Einbuchung. Auch für LEHRER bitte Ticket einbuchen.
Danke Ihr GROW TEAM
Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung
Besondere Bestimmungen für Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen:
7. § 2 Abs. 1 SchVV: Bei der Planung von Schulveranstaltungen ist … auf die Sicherheit der Schüler … Bedacht zu nehmen.
§ 10 Abs. 3 SchVV: Auf die Gewährleistung der Sicherheit der Schüler ist besonders zu achten.
Für die schulbezogenen Veranstaltungen (§ 13a SchUG) gilt mangels einer diese konkretisierenden Verordnung § 51 Abs. 3 SchUG unmittelbar.
7.1 Die Beaufsichtigung obliegt dem Lehrer 15 Minuten vor Beginn bis zum Ende der Schulveranstaltung oder schulbezogenen Veranstaltung. Ein Entfall der Aufsichtspflicht in bestimmten Zeiträumen während der Schulveranstaltung oder schulbezogenen Veranstaltung (einschließlich der 15 Minuten vor Beginn) ist nur für Schüler ab der 9. Schulstufe zulässig, wenn sie im Hinblick auf die körperliche und geistige Reife der Schüler entbehrlich ist (vgl. 1.1 und 3).
7.2 Die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften, wie zum Beispiel Jugendschutzgesetze, sind zu beachten.
Informationen darüber können bei den Bezirksverwaltungsbehörden eingeholt werden.
7.3 Auf 1.3 wird auch in diesem Zusammenhang verwiesen.